VergabeChat beantwortet vergaberechtliche Fragen auf Basis von Kommentaren, Vergabekammerentscheidungen und Gesetzestexten – präzise, nachvollziehbar und mit Quellenangabe.
Für Vergabestellen und Behörden. Für Kanzleien und Berater.
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VergabeChat unterstützt bei der Einordnung vergaberechtlicher Fragen. Er ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall.
Nach § 3 UVgO gelten die Regelungen der VOB/A für Bauleistungen. Für Lieferleistungen unterhalb des EU-Schwellenwerts ist die UVgO maßgeblich.
📚 Quellen
§ 3 UVgO · VK Bund, Beschl. v. 12.03.2023 · Kommentar Müller/Wrede
Einschlägige Entscheidungen, aktuelle Kommentarstellen, passende Gesetzestexte – wer alles selbst zusammensucht, verliert wertvolle Zeit.
Wo liegt die Schwelle? Welche Ausnahme greift? Ohne Spezialist im Haus bleiben viele Fragen offen oder werden zu langsam beantwortet.
Kleinere Vergabestellen und Generalisten haben oft keinen direkten Zugang zu tiefem Vergaberechtswissen. Externe Beratung kostet – und braucht Zeit.
Ein übersehener Formfehler, ein falscher Schwellenwert – Vergabefehler können Nachprüfungsverfahren auslösen oder Verfahren verzögern.
Keine Stichworte, keine Datenbanksuche. Stellen Sie Ihre Frage auf Deutsch – VergabeChat findet die Antwort in der Wissensbasis.
Schreiben Sie Ihre Frage so, wie Sie sie einem Kollegen stellen würden. Auf Deutsch, in ganzen Sätzen, ohne spezielle Syntax.
VergabeChat durchsucht Kommentare, Vergabekammerentscheidungen, Gerichtsentscheidungen und Gesetzestexte – und identifiziert die relevantesten Fundstellen.
Sie bekommen eine strukturierte Antwort – mit konkreten Quellenangaben. Keine Spekulation. Keine Zusammenfassung aus dem Internet. Nur, was in den Quellen steht.
Ein Assistent, der das deutsche Vergaberecht kennt – und zeigt, woher er es weiß.
Jede Antwort enthält Hinweise auf die zugrundeliegenden Quellen – Kommentare, Entscheidungen oder Gesetzestexte. Keine Antwort ohne Beleg.
VergabeChat ist spezialisiert: GWB, VgV, VOB/A, UVgO, SektVO – kein Allzweck-Tool. Tiefe statt Breite.
Sie brauchen keine Suchbegriffe oder Aktenzeichen. Schreiben Sie Ihre Frage so, wie Sie denken.
VergabeChat analysiert den Kontext und antwortet entsprechend – auch bei mehrteiligen oder differenzierten Fragen.
Die Antworten sind klar gegliedert. Keine Textblöcke ohne Struktur. Kein Rauschen.
VergabeChat wird kontinuierlich mit neuen Entscheidungen, Kommentarstellen und Gesetzesänderungen ergänzt.
Sie sind verantwortlich für rechtskonforme Vergabeverfahren – oft unter Zeitdruck und ohne Spezialist in Reichweite. VergabeChat gibt Ihnen eine verlässliche erste Einschätzung.
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VergabeChat antwortet nicht aus dem Internet. Die Wissensbasis besteht aus geprüften Rechtsdokumenten – speziell für das deutsche Vergaberecht zusammengestellt und strukturiert.
Entscheidungen der VK des Bundes und der Länder – die wichtigste Primärquelle für die Praxis.
Ausgewählte Kommentare zu GWB, VgV, VOB/A, UVgO und weiteren relevanten Regelwerken.
Aktuelle Fassungen der zentralen Vergaberechtsvorschriften auf Bundes- und EU-Ebene.
Relevante Urteile der Oberlandesgerichte und des BGH zu vergaberechtlichen Fragen.
Die Wissensbasis wird kontinuierlich um neue Entscheidungen und Quellen ergänzt.
Jede Antwort basiert auf konkreten Vergaberechtsdokumenten. VergabeChat erfindet keine Rechtslage.
VergabeChat ist kein Anwalt und gibt sich auch nicht als einer aus. Er unterstützt die Einschätzung – die juristische Verantwortung bleibt beim Menschen.
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